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Hitlerjugend
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Die Hitlerjugendcite-ref-1[1] oder Hitler-Jugendcite-ref-2[2] (abgekĂŒrzt HJ) war die nationalsozialistische Jugendorganisation. Sie wurde ab 1926 nach Adolf Hitler benannt und entwickelte sich ab 1933 von einer Nachwuchsorganisation der NSDAP zu einer Organisation der gesamten deutschen Jugend im „Dritten Reich“. Sie war damit zentrales Instrument der Erziehung im Nationalsozialismus und galt als eine der Organisationen, die in besonderem Maße die propagierte Volksgemeinschaft verkörperten.cite-ref-3[3]

Nachdem sie bereits gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im April/Mai 1945 faktisch aufgehört hatte zu bestehen, wurde die HJ am 10. Oktober 1945 zusammen mit allen ĂŒbrigen der NSDAP angeschlossenen Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst, ihr Vermögen wurde beschlagnahmt.

Sie gehört nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit allen ihren Untergliederungen zu den verfassungswidrigen Organisationen im Sinne von § 86 StGB. Ihre Symbole und Kennzeichen unterliegen den Verboten nach § 86a StGB.

Contents

‱ Kaiserreich
‱ Funktion
‱ Fahnenlied
‱ Sport
‱ Gliederung
‱ Dienstgrade
‱ FĂŒhrung
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Entwicklung bis 1933

Kaiserreich

Den historischen Hintergrund der HJ bilden Konzepte zur „Jugendpflege“ im Kaiserreich, die allgemein „WehrertĂŒchtigung“ und nationale Erziehung der mĂ€nnlichen Jugend zwischen Volksschule und Kaserne vorsahen und seit 1888 in Staatsgesetzen eingefĂŒhrt wurden. Ende 1916 veranlasste die dritte OHL im Rahmen des Hindenburg-Programms das teils MinderjĂ€hrige betreffende Gesetz ĂŒber den vaterlĂ€ndischen Hilfsdienst. Diese militaristischen Konzepte wurden nach der Novemberrevolution in Form zahlreicher „Wehrsportgruppen“ rechtsgerichteter Parteien und paramilitĂ€rischer Vereine weitergefĂŒhrt. MilitĂ€rische Disziplinierung war auch ĂŒblicher Bestandteil der AktivitĂ€ten der meisten nicht parteigebundenen Jugendorganisationen.cite-ref-4[4]

Weimarer Republik

Im MĂ€rz 1922 wurde der „Jugendbund der NSDAP“ als erste offizielle Jugendorganisation der Partei in MĂŒnchen gegrĂŒndet. Die Initiative dazu ging vom NSDAP-Mitglied Adolf Lenk, nicht von der ParteifĂŒhrung aus. Der Jugendbund war untergliedert in „Jungmannschaften“ (14- bis 16-JĂ€hrige) und den „Jungsturm Adolf Hitler“ (16- bis 18-JĂ€hrige). Letzterer unterstand unmittelbar der SA und galt als deren Jugendabteilung. Anfangs trugen die Jugendlichen daher die gleiche Uniform wie SA-Angehörige. Folglich wurde der Jugendbund öffentlich und innerparteilich kaum als eigenstĂ€ndige Organisation wahrgenommen.

Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde die NSDAP zunĂ€chst verboten. Daraufhin löste sich der Jugendbund weitgehend auf. Nach der Wiederzulassung der Partei konkurrierten verschiedene Einzelgruppen daraus unter Decknamen um Anerkennung als Parteijugend: darunter die von Gerhard Roßbach gegrĂŒndete „Schilljugend“. Kurt Gruber in Plauen im Vogtland gelang es 1926, einige dieser Gruppen zu vergrĂ¶ĂŸern und zur „Großdeutschen Jugendbewegung“ (GDJB) zusammenzuschließen, die sich zunĂ€chst auf Sachsen beschrĂ€nkte. Nach kurzem Machtkampf setzte sich Gruber gegen Roßbach durch und erreichte, dass die GDJB als Parteijugend anerkannt wurde.

Im Juli 1926 in Weimar wurde auf dem zweiten Parteitag der NSDAP, die 1925 wiedergegrĂŒndet worden war, die GDJB auf einer Sondertagung fĂŒr Jugendfragen im Vereinslokal „Armbrust“ in „Hitlerjugend, Bund deutscher Arbeiterjugend“ umbenannt. Namensgeber war Hans Severus Ziegler, spĂ€ter stellvertretender Gauleiter in ThĂŒringen; Julius Streicher schlug den Namen erfolgreich vor. Gruber wurde zum „ReichsfĂŒhrer“ der HJ ernannt und in die Reichsleitung der Partei berufen.

Die HJ war fortan die wichtigste Jugendorganisation der NSDAP, blieb aber bis 1932 der SA unterstellt. Mitglied konnte man frĂŒhestens mit 14 Jahren werden, mit 18 musste man der NSDAP bzw. (ab 1927) der SA beitreten. Alle HJ-FĂŒhrer mussten sich schriftlich von NSDAP-OrtsgruppenfĂŒhrern bestĂ€tigen lassen. Sie leisteten anfangs keine Jugendarbeit, sondern nahmen an StraßenkĂ€mpfen und AufmĂ€rschen der NSDAP teil. Ab 1928 veranstaltete man Heimabende, Gruppenfahrten, AusflĂŒge. Ab 1929 entstanden HJ-SchĂŒlergruppen, die Adrian von Renteln im Nationalsozialistischen SchĂŒlerbund (NSS) zusammenfĂŒhrte. Auch das Deutsche Jungvolk von 10- bis 14-JĂ€hrigen entstand damals. Die ebenfalls seit 1926 gebildeten „Schwesternschaften“ wurden 1930 in Bund Deutscher MĂ€del umbenannt.

Am 1. Mai 1931 wurde die Reichsleitung der HJ von Plauen nach MĂŒnchen verlegt. Im Oktober 1931 wurde dort innerhalb der Obersten SA-FĂŒhrung das Amt des „ReichsjugendfĂŒhrers“ eingerichtet und mit Baldur von Schirach besetzt. Schirach, der auf dem GrĂŒndungsparteitag nur als Melder fungiert hatte, fĂŒhrte seit 1929 den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB), und ĂŒbte sein neues Amt unter Beibehaltung seiner bisherigen FĂŒhrungsposition aus. Er erhielt den Rang eines SA-GruppenfĂŒhrers. Damit unterstanden die drei NS-Jugendorganisationen, HJ, Nationalsozialistischer SchĂŒlerbund und NSDStB, nun Schirach. Der bisherige ReichsfĂŒhrer der HJ, Gruber, trat am 1. November 1931 von seinem Amt zurĂŒck und wurde in den Jugendausschuss der Reichsleitung der NSDAP berufen. Neuer ReichsfĂŒhrer der HJ wurde am 1. November 1931 Adrian von Renteln. Der bislang selbststĂ€ndige Bund Deutsches Jungvolk wurde der HJ angegliedert: 15-JĂ€hrige mussten zur eigentlichen HJ, 18-JĂ€hrige weiterhin in die SA wechseln.

Im MĂ€rz 1932 hob Hitler die Eingliederung der HJ in die SA auf, da der SA ein staatliches Verbot drohte. Dennoch wurde die HJ am 13. April 1932 kurzzeitig verboten, arbeitete unter der Bezeichnung NS-Jugendbewegung jedoch weiter. Schirach behauptete, in diesen Monaten habe die HJ 35.000 Mitglieder dazugewonnen. Nach Aufhebung des SA- und HJ-Verbots ĂŒbernahm er die Gesamtleitung der NS-Jugendarbeit, gliederte den NS-SchĂŒlerbund in die HJ ein und zentralisierte deren Strukturen. Ab September 1932 wurden auch HJ-Betriebszellen aufgebaut.

Beim Reichsjugendtag der HJ in Potsdam am 1. und 2. Oktober 1932 nahmen ca. 80.000 Jugendliche teil, die sieben Stunden lang in Kolonnen an Hitler vorbeimarschierten.cite-ref-5[5] Die HJ wurde ĂŒberraschend in den Reichsausschuss der deutschen JugendverbĂ€nde, in dem alle deutschen JugendverbĂ€nde sich freiwillig vereint hatten, aufgenommen.cite-ref-zentner-gro-es-lexikon-264f-6-0[6]

WĂ€hrend der Weimarer Republik verloren bei gewaltsamen politischen Auseinandersetzungen insgesamt 24 Angehörige der Hitlerjugend ihr Leben, die meisten in den Jahren nach 1930.cite-ref-7[7] Darunter war auch Herbert Norkus, der am 24. Januar 1932 bei einer Werbeaktion fĂŒr die NSDAP in Berlin-Moabit von Kommunisten getötet wurde. In der Folgezeit wurde er von den Nationalsozialisten als „Vorbild fĂŒr den kĂ€mpferischen Einsatz der Hitler-Jugend“ und als „Blutzeuge der Bewegung“ gefeiert. 1933 entstand der Propagandafilm „Hitlerjunge Quex“, der Norkus’ Schicksal verklĂ€rt.cite-ref-8[8]

Entwicklung ab 1933

Seit Hitlers MachtĂŒbernahme am 30. Januar 1933 gab es eine Propagandakampagne fĂŒr den Einritt in die HJ. Geworben wurde mit Fahrten und Zeltlagern. Die Reiter-, Motor-, Flieger-, Marine-, Nachrichten-HJ und weitere Sondereinheiten sprachen die technisch begabten und sportlichen Jugendlichen an; fĂŒr kĂŒnstlerisch Talentierte gab es FanfarenzĂŒge und Spielscharen. Feiern wie zur Sommersonnenwende oder zum Gedenken an die „MĂ€rtyrer der Bewegung“ versprachen Gemeinschaftserlebnisse.

Am 5. April 1933 besetzte die HJ unter Schirach die GeschĂ€ftsstelle des Reichsausschusses der deutschen JugendverbĂ€nde. Daraufhin ernannte Hitler ihn am 17. Juni zum „JugendfĂŒhrer des Deutschen Reiches“. Schirach fĂŒhrte den Reichsausschuss noch bis zum 22. Juli 1933 fort und berief die entmachteten VerbandsfĂŒhrer in einen „Jugendrat“. Einige hatten zwar gegen die Besetzung protestiert, ließen sich aber nun auf Schirachs Berufung ein, darunter Erich Stange fĂŒr den Reichsverband der evangelischen JungmĂ€nnerbĂŒnde und die Vertreter des Katholischen JungmĂ€nnerverbands und der Wehrverbands-Jugend.cite-ref-9[9]

Nach dem Verbot aller politischen Parteien außer der NSDAP im Juli 1933 forderte Schirach auch die Gleichschaltung der JugendverbĂ€nde: „Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muß die HJ die einzige Jugendorganisation sein.“cite-ref-10[10] Durch Verbot, Auflösung, Selbstauflösung, Übertritt und Übernahme anderer JugendverbĂ€nde – unter den ersten der Großdeutsche Bund – wuchs die HJ stetig. Das Amt des ReichsjugendfĂŒhrers wurde zu einer „Obersten Reichsbehörde“, in der staatliche Jugendpolitik und HJ-Leitung vereint waren. Schirach fĂŒhrte es bis 1940, ihm folgte Artur Axmann. Wer der HJ nicht beitrat, zĂ€hlte als Außenseiter. Beamte wurden dazu verpflichtet, ihre Kinder in die HJ zu schicken.

Dem Versuch einer Eingliederung der evangelischen JugendverbĂ€nde kamen diese großenteils durch ihre Selbstauflösung zuvor. Die missglĂŒckte Gleichschaltung der evangelischen Jugend verschĂ€rfte in einigen Landeskirchen den Kirchenkampf innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche.

Funktion

Die HJ war das Kernelement eines umfassenden Programms zur organisatorischen Erfassung, Kontrolle und Indoktrination der jungen Generation. Hitler selbst hat dieses Programm am 2. Dezember 1938 in einer vielzitierten Rede in Reichenberg (Sudetenland) unter dem Jubel der angetretenen Jugendlichen unverblĂŒmt formuliert:

„Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsch denken, deutsch handeln, und wenn diese Knaben mit zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen, und dort oft zum ersten Mal ĂŒberhaupt eine frische Luft bekommen und fĂŒhlen, dann kommen sie vier Jahre spĂ€ter vom Jungvolk in die Hitler-Jugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre. Und dann geben wir sie erst recht nicht wieder zurĂŒck in die HĂ€nde unserer alten Klassen- und Standeserzeuger, sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei, in die Arbeitsfront, in die SA oder in die SS, in das NSKK und so weiter. Und wenn sie dort zwei Jahre oder anderthalb Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten geworden sein sollten, dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs und sieben Monate geschliffen 
 Und was dann 
 an Klassenbewusstsein oder StandesdĂŒnkel da oder da noch vorhanden sein sollte, das ĂŒbernimmt dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre (Beifall), und wenn sie 
 zurĂŒckkehren, dann nehmen wir sie, damit sie auf keinen Fall rĂŒckfĂ€llig werden, sofort wieder in die SA, SS und so weiter, und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben! (Beifall).“cite-ref-11[11]cite-ref-12[12]

Ideologische Ausrichtung

Formationserziehung

→

Hauptartikel

:

Formationserziehung

„Der nationalsozialistische Staat verstand sich als die Verkörperung des ‚jungen‘ Deutschland“ und „sah in der Jugend den wichtigsten TrĂ€ger einer politisch-soldatischen Zukunftsgestaltung“.cite-ref-13[13] Die HJ sollte die Jugendlichen frĂŒhzeitig auf die ihnen zugedachte Rolle als nationale Rasseelite vorbereiten, sollte dazu anhalten, alles Schwache zu verachten und „auszumerzen“, und hatte die vielseitige Einsetzbarkeit der Heranwachsenden im Krieg vorzubereiten.

Der autoritĂ€tshörigen Gesamtausrichtung des NS-Staates entsprechend hatten Hitlers „FĂŒhrerworte“ auch in der Erziehung richtungweisendes Gewicht. Bereits in seiner wĂ€hrend der Landsberger Festungshaft angelegten Schrift Mein Kampf, die dann spĂ€ter den Brautpaaren zur Eheschließung ĂŒbereignet wurde, hatte Hitler sein Erziehungsideal entwickelt. Demnach sollte ein körperlich und geistig „unverdorbenes Geschlecht“ herangezogen werden, „das bewußt wieder zurĂŒckfindet zum primitiven Instinkt“ und das alles zu bekĂ€mpfen hatte, was nach Hitlers Vorstellungen in der abendlĂ€ndisch-christlich geprĂ€gten Zivilisation zu „Verweichlichung“ und „Zersetzung“ des nationalen Selbstbehauptungswillens gefĂŒhrt hatte.

In Massenveranstaltungen verkĂŒndete Hitler seine Erziehungsziele propagandistisch-bildhaft. So forderte er in seiner Rede vom 14. September 1935 vor rund 50.000 HJ-Jungen im NĂŒrnberger Stadion, sie sollten „flink wie die Windhunde, zĂ€h wie Leder, hart wie Kruppstahl“ sein:

„Es wird nichts im Völkerleben geschenkt; alles muß erkĂ€mpft und erobert werden. [
] Ihr mĂŒĂŸt lernen, hart zu sein, Entbehrungen auf euch zu nehmen, ohne jemals zusammenzubrechen.“

Ein körperlicher Aktivismus gehörte zu den vorrangigen Merkmalen der Erziehung und sollte den jugendlichen BetĂ€tigungsdrang zweckgerichtet kanalisieren. Mit einem Großangebot an verschiedensten WettkĂ€mpfen und Leistungsabzeichen wurde die „Auslese der TĂŒchtigsten“ gefördert und eine kĂ€mpferische Haltung zur Pflicht gemacht. „Nur Kampf und Sieg“, heißt es in der Dissertation eines HJ-FĂŒhrers, „gibt dem Einzelnen wie auch dem ganzen Volk Stolz und Selbstvertrauen gegenĂŒber seinen Widersachern.“cite-ref-14[14]

Im HJ-Organisationsrahmen wurde dieses Leistungs- und Ausleseprinzip in einem sehr ausgeprĂ€gten System von Rangstufen, Beförderungen und Rangabzeichen zur Wirkung gebracht. Nach Arno Klönne ergab sich aus der Linie „Aktivismus–Leistung–Kampf–Sport–KörperertĂŒchtigung“ zugleich der Zugang zur biologistischen Weltanschauung des NS in Gestalt der Rassenlehre.cite-ref-15[15] Auf geistige Bildung im herkömmlichen Sinn wurde dagegen in der NS-Erziehung wenig Wert gelegt. Die Stoßrichtung war vielmehr antiintellektuell. Es gehe nicht an, hatte Hitler bereits in Mein Kampf gemeint, die jungen Gehirne mit unnötigem Ballast zu beladen. Die Schule, schrieb er, mĂŒsse „unendlich mehr Zeit freimachen fĂŒr die körperliche ErtĂŒchtigung.“ Vor allem das Boxen dĂŒrfe nicht vergessen werden. Geschult und entwickelt wĂŒrden dadurch Angriffsgeist, blitzschnelle Entschlusskraft und stĂ€hlerne Geschmeidigkeit. „Das mag in den Augen unserer heutigen GeisteskĂ€mpfer natĂŒrlich als wild erscheinen. Doch hat der völkische Staat eben nicht die Aufgabe, eine Kolonie friedsamer Ästheten und körperlicher Degeneraten aufzuziehen.“cite-ref-16[16] Dass diese Ziele unerwĂŒnschte Folgen hatten, geht aus dem „ganz niederschmetternden“ Urteil nach einer 1942 stattgefundenen Musterung des Jahrgangs 1925 im frĂ€nkischen Bezirk Ebermannstadt hervor:cite-ref-17[17]

„Es scheint doch so zu sein, daß unmittelbar nach der nationalen Erhebung die Schulkinder vor lauter Schulferien, Staatsjugendtagen (schulfreie Sonnabende), freien Ganztagen und Halbtagen, beschrĂ€nkten Stundenzahlen, sportlichen Veranstaltungen, Wanderungen, Beurlaubungen, DurchfĂŒhrung von Sammlungen usw. gar nicht mehr dazu gekommen sind, in erster Linie einmal richtig Schreiben und Rechnen usw. zu lernen.“

Das der HJ verordnete nationalsozialistische Erziehungsleitbild bedeutete eine vollstĂ€ndige Abkehr von den seit der AufklĂ€rung auch in Deutschland wirksamen freiheitlichen TraditionsstrĂ€ngen, die unter anderem in den reformpĂ€dagogischen AnsĂ€tzen der Weimarer Republik noch vielfĂ€ltig zur Entfaltung gekommen waren. In der HJ dagegen ging es um den Kampf gegen alles, was als „undeutsch“ und „unsoldatisch“ galt, darunter die Werte des Humanismus, die allgemeinen Menschenrechte und die Demokratie. Der kulturelle Bruch hatte neben der innergesellschaftlichen auch eine gezielt antibolschewistische und antiwestliche Stoßrichtung. Diese betraf im Allgemeinen das „dekadente internationale Judentum“, fĂŒhrte aber auch speziell zur Abgrenzung etwa von als „Entartete Kunst“, apostrophierten amerikanischen Filmen, vom Jazz und von modernen Kunstformen.cite-ref-18[18]

Fahnenlied

Das von Baldur von Schirach getextete und von Hans-Otto Borgmann vertonte Lied „VorwĂ€rts! VorwĂ€rts! schmettern die hellen Fanfaren“ fungierte in dem Propagandafilm Hitlerjunge Quex von 1933 als Filmmusik und verbreitete sich so in der HJ, nicht zuletzt, weil alle Einheiten per Anordnung der ReichsjugendfĂŒhrung angehalten waren, den Film zu sehen.cite-ref-19[19] Der Refrain musste mit zum Hitlergruß erhobenem Arm gesungen werden.cite-ref-20[20]cite-ref-ns-dokuzentrum-21-0[21]

Siehe auch

:

Flaggen der Hitlerjugend

Gelöbnisformel

Beim Übertritt von Jungvolk bzw. JungmĂ€delbund in HJ und BDM im Alter von 14 Jahren lautete das Gelöbnis:cite-ref-22[22]cite-ref-ns-dokuzentrum-21-1[21]

„Ich gelobe, dem FĂŒhrer Adolf Hitler treu und selbstlos in der Hitlerjugend zu dienen. Ich gelobe, mich allezeit einzusetzen fĂŒr die Einigkeit und Kameradschaft der deutschen Jugend. Ich gelobe Gehorsam dem ReichsjugendfĂŒhrer und allen FĂŒhrern der HJ. Ich gelobe bei unserer heiligen Fahne, daß ich immer versuchen will, ihrer wĂŒrdig zu sein, so wahr mir Gott helfe!'“

Gesetzliche Regelung

Gesetz ĂŒber die Hitlerjugend 1936

Der von Hitler am 17. Juni 1933 zum „JugendfĂŒhrer des Deutschen Reiches“ ernannte Baldur von Schirach fĂŒhrte im selben Jahr einen wöchentlichen „Staatsjugendtag“ am Samstag ein, an dem sĂ€mtliche Mitglieder von Jungvolk und JungmĂ€deln fĂŒr den HJ-Dienst vom Schulunterricht befreit waren. So wurden als Nebenfolge die Nichtmitglieder angereizt und sozial unter Druck gesetzt, ebenfalls in die HJ einzutreten.

Am 1. Dezember 1936 wurde das Gesetz ĂŒber die Hitler-Jugend erlassen (Reichsgesetzblatt 1936, S. 993):

„Von der Jugend hĂ€ngt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre kĂŒnftigen Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkĂŒndet wird. § 1 Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitlerjugend zusammengefaßt. § 2 Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen. § 3 Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitlerjugend wird dem ReichsjugendfĂŒhrer der NSDAP ĂŒbertragen. (...) Er ist dem FĂŒhrer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt. § 4 Die zur DurchfĂŒhrung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erlĂ€sst der FĂŒhrer und Reichskanzler.“

Damit wurde die HJ fĂŒr alle deutschen Jugendlichen ab dem 10. Lebensjahr zur einzigen Erziehungsinstitution neben Familie und Schule.cite-ref-24[24] Anderen Organisationen – auch den kirchlichen – wurde die herkömmliche Jugendarbeit unmöglich gemacht. Die HJ wuchs dadurch bis 1938 auf sieben Millionen Jugendliche. Der Staatsjugendtag wurde wieder aufgehoben, weil eine nur noch fĂŒnftĂ€gige Schulwoche Nachteile mit sich brachte. Der Schulunterricht am Samstag wurde stattdessen auf vier Schulstunden begrenzt. Nun wurden immer mehr Dienstpflichten fĂŒr HJ-Angehörige eingefĂŒhrt, darunter ein „Landjahr“, ein „Arbeitsjahr“ und ein „Pflichtjahr fĂŒr MĂ€dchen“ im Alter wehrpflichtiger MĂ€nner.

DurchfĂŒhrungsverordnungen vom 25. MĂ€rz 1939

Allgemeine Bestimmungen

Die Erste DurchfĂŒhrungsverordnung Hitlerscite-ref-25[25] enthielt allgemeinen Bestimmungen. FĂŒr alle Aufgaben der Erziehung außerhalb von Schule und Elternhaus war danach der ReichsjugendfĂŒhrer zustĂ€ndig.

Es wurde eine formale Unterscheidung zwischen einer allgemeinen Hitlerjugend und einer „Stamm-Hitler-Jugend“ eingefĂŒhrt. Wer zum Stichtag des 20. April 1938 bereits der Hitler-Jugend angehört hatte, galt als „freiwilliges und politisch interessiertes Mitglied“ und wurde ohne weiteres der „Stamm-Hitler-Jugend“ zugerechnet, die als Gliederung der NSDAP gefĂŒhrt wurde und aus der die zukĂŒnftige FĂŒhrerschaft rekrutiert werden sollte.cite-ref-26[26] Andere Jugendliche, die sich mindestens ein Jahr in der Hitlerjugend gut gefĂŒhrt hatten und ihrer Abstammung nach die Voraussetzungen erfĂŒllten, konnten sich freiwillig um Aufnahme in die „Stamm-Hitler-Jugend“ bemĂŒhen. Die Mitglieder der Hitler-Jugend waren berechtigt und – soweit angeordnet – verpflichtet, die vorgeschriebene Uniform zu tragen.

Der „Dienst“ der Angehörigen der Stamm-Hitler-Jugend und der allgemeinen Hitlerjugend fand in derselben Einheit statt, der einzige Unterschied war der Status des jeweiligen Mitglieds.cite-ref-27[27]

Die Mitglieder der HJ waren berechtigt und auf Anordnung verpflichtet, die vorgeschriebene Uniform zu tragen.

Jugenddienstverordnung

Die Zweite DurchfĂŒhrungsverordnung war die Jugenddienstverordnung.cite-ref-28[28] Alle Jungen und MĂ€dchen waren danach zum „Ehrendienst am deutschen Volke“ in der HJ verpflichtet und unterstanden fortan einer „öffentlich-rechtlichen Erziehungsgewalt“ der ReichsjugendfĂŒhrung.

Alle Kinder mussten bis zum 15. MĂ€rz des Kalenderjahres, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden, von ihrem gesetzlichen Vertreter bei dem zustĂ€ndigen HJ-FĂŒhrer zur Aufnahme in die Hitler-Jugend angemeldet werden (§ 9 der VO). Die Aufnahme erfolgte dann zum 20. April eines jeden Jahres („FĂŒhrergeburtstag“). Das vorsĂ€tzliche Zuwiderhandeln gegen die Anmeldepflicht wurde auf Antrag des JugendfĂŒhrers mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark (damals ca. ein durchschnittliches Monatsgehalt) oder mit Haft bestraft. Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr waren nach der Aufnahme verpflichtet, in der Hitler-Jugend Dienst zu tun (in der Regel zweimal in der Woche). Dazu konnten sie durch die zustĂ€ndige Ortspolizeibehörde gezwungen werden (§ 12 der VO). Zur Jugenddienstpflicht zĂ€hlte ab einem Erlass des ReichsjugendfĂŒhrers vom 27. Mai 1942 auch die Teilnahme an WehrertĂŒchtigungslagern fĂŒr Jungen.

Die zehn- bis vierzehnjĂ€hrigen Jungen (Pimpfe) taten Dienst im „Deutschen Jungvolk“ (DJ), die Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren in der „Hitler-Jugend“ (HJ). Die MĂ€dchen im Alter von 10 bis 14 Jahren dienten im „JungmĂ€delbund“ (JM), die MĂ€dchen im Alter von 14 bis 18 Jahren im „Bund Deutscher MĂ€del“ (BDM).

Bestimmte Kinder waren hiervon allerdings ausgenommen; wer des Dienstes unwĂŒrdig oder fĂŒr den Dienst in der HJ untauglich war, konnte ganz oder teilweise vom Dienst befreit oder zurĂŒckgestellt werden. Insgesamt wurden mit EinfĂŒhrung der Pflichtmitgliedschaft nochmals 1,7 Millionen Jugendliche zusĂ€tzlich in der HJ erfasst.cite-ref-29[29] Die Jugenddienstpflicht wurde zwar nicht ĂŒberall vollkommen durchgesetzt, aber Verweigerer und ihre Eltern mussten neben den gesetzlich vorgesehenen Sanktionen auch mit erheblichen Benachteiligungen in Schule und Beruf rechnen. So war z. B. fĂŒr Jugendliche, die höhere staatliche Schulen besuchten, oder fĂŒr Jugendliche, die selbst oder deren Eltern im Öffentlichen Dienst beschĂ€ftigt waren, eine Verweigerung nahezu unmöglich.cite-ref-30[30]

Juden im Sinne der Ersten DurchfĂŒhrungsverordnung zum ReichsbĂŒrgergesetz (Kinder mit mindestens zwei jĂŒdischen Großelternteilen) waren nach § 7 der Jugenddienstverordnung von der Zugehörigkeit zur Hitlerjugend ausgeschlossen. Zugleich wurden Kinder von „rassisch wertvollen, eindeutschungsfĂ€higen nichtdeutschen Familien“ aufgenommen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf bekommen hatten.cite-ref-31[31]

Mitgliederzahlen

Die Angaben zu den Mitgliederzahlen und dem Erfassungsgrad gehen in der Literatur auseinander. Dies liegt unter anderem daran, dass die offiziellen Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind, da „die ReichsjugendfĂŒhrung (RJF) mit der Veröffentlichung solcher Daten primĂ€r propagandistische Ziele verfolgte“cite-ref-32[32]. Der Historiker Michael Buddrus geht bei seinen Berechnungen von einem Wert von 108.000 Mitgliedern Ende 1932 aus, der bis zur EinfĂŒhrung der Jugenddienstpflicht auf 8,7 Mio. steigt. Dies entspricht rund 85 % aller 10- bis 18-JĂ€hrigen.cite-ref-33[33] Buddrus berĂŒcksichtigt dabei auch die Erfassung der Jugend in den ans Reich angeschlossenen Gebieten Österreich (MĂ€rz 1938), Sudetenland (September 1939) und Reichsprotektorat Böhmen und MĂ€hren (MĂ€rz 1939). Der Historiker Gerhard Rempel geht dagegen von nur 2,0 Mio. Mitgliedern Ende 1933 aus, wobei er aber auch auf einen Erfassungsgrad von rund 30 % kommt. 1937 habe die Mitgliederzahl 5,4 Mio. (65 %) betragen und sei bis 1940 auf 7,2 Mio. (82 %) gestiegen, womit beim Endstand schon die Jugenddienstpflicht berĂŒcksichtigt sein muss.cite-ref-34[34]cite-ref-35[35]

| Jahr | Anzahl | Grad |
|---|---|---|
| Ende 1932 | 108.000 | 1,4 % |
| Ende 1933 | 2,23 Mio. | 30,4 % |
| Ende 1934 | 3,58 Mio. | 46,6 % |
| Ende 1935 | 3,94 Mio. | 48,2 % |
| Ende 1936 | 5,44 Mio. | 62,8 % |
| Ende 1937 | 5,88 Mio. | 64,9 % |
| Ende 1938 | 7,03 Mio. | 77,2 % |
| Mai 1939 | 8,70 Mio. | 85,1 % |

Dienstpflichten

Die seit MĂ€rz 1939 gesetzlich vorgeschriebene „Jugenddienstpflicht“ verpflichtete alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren, in die fĂŒr sie vorgesehene Unterorganisation der HJ einzutreten,cite-ref-36[36] wo an zwei Tagen pro Woche „Dienst“ zu leisten war.

Im Mittelpunkt der nach dem „FĂŒhrerprinzip“ geordneten Organisationen stand die körperliche und ideologische Schulung; sie umfasste rassistische und sozialdarwinistische Indoktrination und gemeinsame Wanderungen bzw. MĂ€rsche und körperliche Übungen im Freien. Diese sollten schon die zehnjĂ€hrigen mĂ€nnlichen Jugendlichen abhĂ€rten und langfristig auf den Kriegsdienst vorbereiten: „Was sind wir? Pimpfe! Was wollen wir werden? Soldaten!“cite-ref-37[37]

Das EinĂŒben von Befehl und Gehorsam, Kameradschaft, Disziplin und Selbstaufopferung fĂŒr die „Volksgemeinschaft“ gehörte zu den vorrangigen Erziehungszielen. Im Zweiten Weltkrieg versahen HJ-Einheiten soziale, polizeiliche und militĂ€rische Hilfsdienste. Ab Anfang 1943 wurden sie teils als Flakhelfer eingesetzt, in den letzten Wochen des Krieges auch im Volkssturm; viele der Jungen fielen dabei. Auch unter den Jugendlichen, die in die eigens fĂŒr sie eingerichtete SS-Division „Hitlerjugend“ eingezogen wurden, kam es zu hohen Verlusten.

Heimnachmittage

Der allgemeine Dienstplan sah bis zum Krieg einen je zweistĂŒndigen „Heimnachmittag“ – immer mittwochs – und „Sportnachmittag“ – oft samstags – fĂŒr Jungvolk und JungmĂ€del vor, ab 14 Jahren entsprechende „Heim- und Sportabende“. Die Heimnachmittage und -abende dienten der „weltanschaulichen Schulung“.

Hier wurden zentrale Bereiche der nationalsozialistischen Ideologie behandelt. DafĂŒr gab die ReichsjugendfĂŒhrung fĂŒr alle vier HJ-Gliederungen Schulungshefte heraus: „Die Jungenschaft“ (Jungvolk), „Die Kameradschaft“ (HJ), „Die JungmĂ€delschaft“ (JungmĂ€delbund) und „Die MĂ€delschaft“ (BDM). Die Mappen trugen Titel wie „Der Weg nach Osten“, „Die Reinerhaltung des Blutes“, „Brandstifter Jude“, „Auf den Bauern steht die Nation“, „Deutschland ist grĂ¶ĂŸer“ und „Kampf dem Weltfeind Bolschewismus“.

Außerdem wurde auf den Heimnachmittagen und -abenden vorgelesen, gewerkt und gebastelt (unter anderem fĂŒr das Winterhilfswerk) und insbesondere bei den MĂ€dchen viel gesungen. Die Lieder dienten dabei allerdings nicht nur der Unterhaltung, sondern waren auch ein wichtiges Instrument zur Indoktrination.cite-ref-38[38]

Einmal im Monat musste jede der vier HJ-Gliederungen in Uniform zu einem „Gruppenappell“ antreten, bei dem Dienstanweisungen weitergegeben wurden. Die Jugendlichen in Sondereinheiten wie dem HJ-Streifendienst mussten zusĂ€tzlich einen Abend fĂŒr die fachliche Schulung und einen Sonntag fĂŒr praktische Dienste aufbringen. Ebenfalls einmal monatlich ging jede Gruppe der vier Hauptgliederungen auf Fahrt. Auf dem Tagesplan der Zeltlager standen Exerzieren, jede Art von Sport, SchieĂŸĂŒbungen, Fahnenappelle und GelĂ€ndemĂ€rsche. Hinzu kamen schon fĂŒr das Jungvolk „GelĂ€nde-“ und „Schießdienst“.

Sport

Eine der Hauptaufgaben der HJ bildete die „KörperertĂŒchtigung“ der Jugend. FĂŒr den Sport wurde von 1934 bis 1936 der „Staatsjugendtag“ am Samstag eingerichtet, an dem die HJ-Angehörigen schulfrei bekamen.

Seit 1934 fĂŒhrte die HJ den zweistĂŒndigen wöchentlichen schulischen Pflichtsport fĂŒr Jugendliche durch. Im selben Jahr wurde die Mitgliedschaft in einem Sportverein an die Mitgliedschaft in der HJ gebunden, was der HJ viele neue Mitglieder bescherte. Zum 1. August 1936 (dem Tag der Eröffnung der Olympischen Spiele) ĂŒbernahm sie den gesamten außerschulischen freiwilligen Sport der 10- bis 14-JĂ€hrigen, indem sie die Jugendabteilungen der im Reichsbund fĂŒr LeibesĂŒbungen organisierten Sportvereine auflöste.

Mit dem „Gesetz ĂŒber die Hitler-Jugend“ erklĂ€rte sie sich im Dezember 1936 auch fĂŒr den Leistungssport zustĂ€ndig und richtete fortan sĂ€mtliche JugendsportwettkĂ€mpfe aus. Die Jugendabteilungen des Reichsbundes wurden nun von HJ-FĂŒhrern geleitet und sicherten den Sportvereinen den Nachwuchs. Durch den Vertrag mit dem ReichssportfĂŒhrer Hans von Tschammer und Osten wurde sichergestellt, dass auch die sportliche Jugendarbeit nicht zu kurz kam, indem die ÜbungsleitertĂ€tigkeit nun als Parteidienst anerkannt wurde. Bei den WettkĂ€mpfen starteten die Sportler jedoch zunĂ€chst weiter in ihren bisherigen und nicht in HJ-Trikots, da dies fĂŒr die Mannschaftssportarten anders nicht zu organisieren war.cite-ref-39[39]

Große Teilnehmerzahlen fanden jĂ€hrliche WettkĂ€mpfe wie der Reichssportwettkampf und der Reichsberufswettkampf fĂŒr Lehrlinge aller Berufssparten.cite-ref-40[40]

ArbeitseinsÀtze

Auch mit ErnteeinsĂ€tzen sowie Land- und Gesundheitsdiensten besetzte die HJ einen großen Teil der Freizeit der Jugendlichen.

Außerdem wurden die Angehörigen des Jungvolks und der HJ zum Hilfsdienst fĂŒr das Winterhilfswerk (WHW) herangezogen: Sammeln von Geldspenden mit SammelbĂŒchsen auf der Straße mit Abzeichenverkauf, Sortieren und Verpacken der Sachspenden.

Zu den Aufgaben gehörte auch das regelmĂ€ĂŸige Einsammeln von Altmetall und Altpapier fĂŒr die Wiederverwendung in der NS-Wirtschaft. Es gab auch einen vorerst freiwilligen Reichsarbeitsdienst (RAD) fĂŒr Jugendliche. Ab 1935 wurde dieser Pflicht fĂŒr die mĂ€nnliche und ab 1939 fĂŒr die weibliche Jugend ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Dieser Dienst schloss sich an die Zeit in der HJ an und war ebenfalls „Ehrendienst am deutschen Volke“. Er sollte „die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zu gebĂŒhrenden Achtung der Handarbeit erziehen.“

Gliederung

Die ursprĂŒnglich der SA angegliederte Hitlerjugend geriet nach dem Röhm-Putsch 1934 zunehmend unter den Einfluss der SS. Manche 17-jĂ€hrigen Hitlerjungen wurden bereits der „Leibstandarte SS Adolf Hitler“ zugefĂŒhrt.cite-ref-41[41]

Neben der Gliederung nach Alter und Region gab es eine Vielzahl von HJ-Sondereinheiten, um die 14- bis 18-jÀhrigen Jungen hinsichtlich ihrer Talente und Interessen zu erfassen und an das Regime zu binden.

Altersgliederung und Regionalstruktur

Bereits im Juli 1933 gab Schirach entsprechende Bestimmungen fĂŒr die „HJ-Gliederungen“ heraus:

‱ Das Deutsche Jungvolk (DJ) umfasste nun die 10- bis 14-jĂ€hrigen Jungen, genannt Pimpfe,
‱ der JungmĂ€delbund (JM) umfasste die 10- bis 14-jĂ€hrigen MĂ€dchen,
‱ die eigentliche Hitlerjugend umfasste die 14- bis 18-jĂ€hrigen Jungen,
‱ der Bund Deutscher MĂ€del (BDM) die 14- bis 18-jĂ€hrigen MĂ€dchen. SpĂ€ter wurde der BDM auf 17 Jahre Höchstalter begrenzt, ihm folgte
‱ das BDM-Werk Glaube und Schönheit fĂŒr 17- bis 21-jĂ€hrige MĂ€dchen.

Die Strukturen der vier Hauptgliederungen trugen zwar unterschiedliche Bezeichnungen, waren aber gleich aufgebaut. Unterhalb der ReichsjugendfĂŒhrung wurde das Reichsgebiet in – je nach Zeitstellung – zwischen 20 und 42 Gebiete (bei DJ und eigentlicher HJ) oder Obergaue (bei JM und BDM) aufgeteilt, die ihrerseits immer feiner untergliedert waren, bis hin zu den nach Wohnorten organisierten Kleingruppen aus je zehn Mitgliedern, die als Jungenschaft (DJ), Kameradschaft (eigentliche HJ), JungmĂ€delschaft (JM) oder MĂ€delschaft (BDM) bezeichnet wurden.

| Hitlerjugend (HJ) | Hitlerjugend (HJ) | Hitlerjugend (HJ) | Hitlerjugend (HJ) |
|---|---|---|---|
| 
 mÀnnlich | 
 mÀnnlich | 
 weiblich | 
 weiblich |
| Deutsches Jungvolk (DJ) | Hitlerjugend | JungmÀdelbund (JM) | Bund Deutscher MÀdel (BDM) |
| Gebiet | Gebiet | Obergau | Obergau |
| Bann | Bann | Untergau | Untergau |
| Stamm / ab 1938 Jungstamm | Unterbann / ab 1938 Stamm | JungmÀdelring | MÀdelring |
| FÀhnlein | Gefolgschaft | JungmÀdelgruppe | MÀdelgruppe |
| Jungzug | Schar | JungmÀdelschar | MÀdelschar |
| Jungenschaft | Kameradschaft | JungmÀdelschaft | MÀdelschaft |

Die HJ war jahrgangsweise aufgebaut: In einer Jungenschaft wurden etwa 10 Jungen eines Jahrgangs erfasst, etwa vier dieser Jungenschaften bildeten einen Jungzug, dessen Mitglieder somit alle etwa gleich alt waren. Die vier JungzĂŒge der 10-, 11-, 12- und 13-jĂ€hrigen Jungen bildeten ein FĂ€hnlein im DJ. Entsprechend bildeten die vier Scharen der 14-, 15-, 16-, 17-jĂ€hrigen Jungen eine Gefolgschaft. Beim JM und BDM war die Altersstruktur entsprechend, wobei 17-jĂ€hrige MĂ€dchen an das BDM-Werk Glaube und Schönheit ĂŒberwiesen wurden, da der Eintritt in die NS-Frauenschaft erst mit 21 erfolgte.cite-ref-42[42]

Unterhalb der Ebene Jungstamm/Stamm/JungmÀdelring/MÀdelring umfassten die Gliederungen der HJ jeweils drei bis vier Einheiten der nÀchstniedrigeren Ebene, oberhalb war der Umfang von geografischen Gegebenheiten abhÀngig, ein Bann bzw. Untergau bestand aus vier bis sechs JungstÀmmen/StÀmmen/JungmÀdelringen/MÀdelringen, die Gebiete bzw. Obergaue aus etwa 20 Bannen oder Untergauen. Ein Jungstamm/Stamm/JungmÀdelringe/MÀdelring umfasste durchschnittlich etwa 600 Mitglieder, ein Bann oder Untergau zwischen 2400 und 3600 Mitglieder.cite-ref-43[43]

Das Deutsche Reich war 1934 insgesamt in fĂŒnf Obergebiete und 19 Gebiete bzw. Obergaue unterteilt, 1938 kam mit dem Anschluss Österreichs ein sechstes Obergebiet dazu.cite-ref-44[44] Bis 1942 stieg die Zahl der Gebiete bzw. Obergaue auf insgesamt 42, dazu kamen vier Befehlsstellen in den besetzten Staaten (Reichsprotektorat Böhmen und MĂ€hren, Generalgouvernement, Niederlande, Osten fĂŒr Ost- und SĂŒdosteuropa). Im Reichsgebiet orientierten sich die Grenzen der Gebiete an der Gaueinteilung der NSDAP.cite-ref-45[45]

Sondereinheiten

In den Folgejahren wurden fĂŒr „Sonderausbildungen“ in der HJ Sondereinheiten fĂŒr unterschiedlich begabte oder interessierte Jugendliche eingerichtet:

‱ die Flieger-HJ
‱ die Motor-HJ
‱ die Marine-HJ
‱ die Nachrichten-HJ
‱ die Reiter-HJ
‱ die HJ-Bergfahrtengruppen
‱ der HJ-Streifendienst einschließlich der HJ-Feuerwehrscharen
‱ die HJ-Feldschere
‱ die BDM-GesundheitsdienstmĂ€del
‱ die GebirgsjĂ€ger-HJ
‱ der HJ-Landdienst

Die meisten dieser Sondereinheiten waren den BannfĂŒhrern unterstellt, wurden aber je nach örtlichen Gegebenheiten auch als Sonderscharen, -gefolgschaften und -stĂ€mme eingerichtet. Die AktivitĂ€ten der HJ umfassten neben gewöhnlicher Jugendarbeit auch die Vermittlung von technischen und militĂ€rischen Fachkenntnissen.

Die Spielscharen bestanden beim Jungvolk aus Chören, Orchestern sowie bei der HJ aus FanfarenzĂŒgen und Spielmanns- und MusikzĂŒgen. Hier spielten musikalisch begabte Jugendliche bei Veranstaltungen, gaben Konzerte und forderten beim sog. „Offenen Singen“ auf Straßen und PlĂ€tzen zum Mitsingen auf. Im Krieg wurden sie auch in Lazaretten, Umsiedlungslagern und Kasernen eingesetzt. Besonders gute Spielscharen waren als Rundfunkspielscharen den Reichssendern angegliedert und gestalteten musikalische Radiosendungen. Außerdem wurden bekannte Kinderchöre wie die Regensburger Domspatzen oder die Wiener SĂ€ngerknaben offiziell als Spielscharen gefĂŒhrt, behielten allerdings ihre organisatorische und musikalische EigenstĂ€ndigkeit.cite-ref-46[46]

Im BDM gab es gemĂ€ĂŸ dem nationalsozialistischen Frauenbild anfangs nur „Spieleinheiten“ und „Gesundheitsdienstscharen“ als Sondereinheiten. Im Krieg kamen Fernmeldedienste, HaushaltsfĂŒhrung und SanitĂ€tsdienste hinzu. So ausgebildete Einheiten wurden gezielt zusammengefasst und in NotfĂ€llen eingesetzt, wobei die MĂ€dchen von ihrer Schul- oder Berufsausbildung freigestellt wurden.cite-ref-47[47]

Dienstgrade

Die Dienstgrade der HJ beschreibt NS-RanggefĂŒge. Daneben gab es an höheren Schulen den HJ-SchulfĂŒhrer.

FĂŒhrung

Nach dem Motto „Jugend soll durch Jugend gefĂŒhrt werden“ wurden in der HJ Jungen und MĂ€dchen in den unteren Einheiten von nur wenig Ă€lteren Kindern und Jugendlichen gefĂŒhrt. Die höheren FĂŒhrungspositionen wurden von Erwachsenen bekleidet, oft von Lehrern. Zur Ausbildung des hauptamtlichen FĂŒhrungsnachwuchses wurde 1938 die Akademie fĂŒr JugendfĂŒhrung gegrĂŒndet. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden wegen des FĂŒhrermangels auch Jugendlichen hohe Ämter ĂŒbertragen. Schirach gab die Linie vor, dass „Charakterbildung durch Erfahrung“ höher einzustufen sei als „formale Geistschulung.“ Im Unterschied zur Jugendbewegung der Weimarer Zeit wurden diese JugendfĂŒhrer von oben bestimmt und konnten von den ihnen unterstellten HJ-Mitgliedern nicht zur Verantwortung gezogen werden. Arno Klönne resĂŒmiert:

„Der FĂŒhrungsaufbau der HJ war somit völlig hierarchisch; eine formelle Verantwortung der FĂŒhrerschaft war nur jeweils nach oben hin gegeben [
] Die Befehlswege, Dienstbereiche und Kompetenzen waren nach militĂ€rischem Vorbild bis ins letzte geregelt.“cite-ref-48[48]

Dabei waren die höheren FĂŒhrungsrĂ€nge von der Position des BannfĂŒhrers bzw. der BannmĂ€delfĂŒhrerin an hauptamtlich tĂ€tig, die Hauptstellenleiter der BannstĂ€be wurden besoldet, in den GebietsfĂŒhrungen fast der gesamte Stab. Michael H. Kater urteilt:

„Dieses FĂŒhrerschaftsprinzip mag jungen Deutschen damals verlockend erschienen sein, es öffnete aber Inkompetenz, Missbrauch und Korruption TĂŒr und Tor.“cite-ref-49[49]

Karl-Heinz Janßen beschrieb die Wirkungsmechanismen aus eigenem Erleben als Pimpf folgendermaßen:

„ZwölfjĂ€hrige HordenfĂŒhrer brĂŒllten zehnjĂ€hrige Pimpfe zusammen und jagten sie kreuz und quer ĂŒber Schulhöfe, Wiesen und SturzĂ€cker. Die kleinsten AufsĂ€ssigkeiten, die harmlosesten MĂ€ngel an der Uniform, die geringste VerspĂ€tung wurden sogleich mit Strafexerzieren geahndet – ohnmĂ€chtige UnterfĂŒhrer ließen ihre Wut an uns aus. Aber die Schikane hatte Methode: Uns wurde von Kindesbeinen an HĂ€rte und blinder Gehorsam eingedrillt [
] Wie haben wir das nur vier Jahre ertragen? Warum haben wir unsere TrĂ€nen verschluckt, unsere Schmerzen verbissen? Warum nie den Eltern und Lehrern geklagt, was uns da Schlimmes widerfuhr? Ich kann es mir nur so erklĂ€ren: Wir alle waren vom Ehrgeiz gepackt, wollten durch vorbildliche Disziplin, durch HĂ€rte im Nehmen, durch zackiges Auftreten den UnterfĂŒhrern imponieren. Denn wer tĂŒchtig war, wurde befördert, durfte sich mit SchnĂŒren und Litzen schmĂŒcken, durfte selber kommandieren, und sei es auch nur fĂŒr die fĂŒnf Minuten, in denen der ‚FĂŒhrer’ hinter den BĂŒschen verschwunden war.“cite-ref-50[50]

Stellung der HJ in Staat und Gesellschaft

GegenĂŒber Partei und Staat, schreibt Klönne, habe die HJ sich auf unterer Ebene zwar relativ selbststĂ€ndig dargestellt, „tatsĂ€chlich aber war die HJ in ihrer FĂŒhrung völlig von der FĂŒhrung des Regimes abhĂ€ngig und stellte lediglich eine erzieherische Exekutive derselben dar“. Innerhalb der HJ selbst seien wiederum die hauptamtlichen FĂŒhrungskader bestimmend gewesen.cite-ref-51[51]

Schule und Elternhaus waren auf der Basis des HJ-Gesetzes von 1936 als Erziehungsinstanzen neben der HJ formal garantiert, allerdings in Ă€ußerst begrenzter EigenstĂ€ndigkeit, da das gesamte Erziehungsrecht als „primĂ€r dem ‚Volke‘, das heißt dem ‚FĂŒhrer‘ und dem NS-Regime zustehend“, galt.cite-ref-52[52] Ein fĂŒhrender NS-Jugendrechtler brachte das auf die Formel, der völkische Staat als höchste Gewalt ĂŒberlasse „[
] der Familie den völkischen Nachwuchs zu treuen HĂ€nden.“cite-ref-53[53] Durch Radioansprachen Schirachs an die Elternschaft und durch HJ-Elternabende wurde der Anspruch des Regimes auf innerfamiliĂ€res Einwirken unterstrichen. Die HJ wiederum suchte „nicht ohne Erfolg“, wie es bei Klönne heißt, „durch Forcierung einer bestimmten Art von Selbstbewußtsein und SelbstĂ€ndigkeit der Jugendlichen“ die „Einflussnahme durch das Elternhaus geringzuhalten.“cite-ref-54[54]

Im VerhĂ€ltnis zu Schule und Lehrern wurde die EigenstĂ€ndigkeit und Sonderrolle der HJ von der NS-FĂŒhrung deutlich hervorgehoben, indem Lehren und FĂŒhren zu grundverschiedenen Dingen erklĂ€rt wurden, so dass Lehrer nach den Worten Schirachs von vornherein nicht besser zum JugendfĂŒhrer geeignet waren „als irgendein anderer Volksgenosse.“cite-ref-55[55] In den Schulen selbst wurde unter anderem die Funktion des „Schuljugendwalters“ als eines speziellen HJ-Vertrauenslehrers geschaffen. Im Zuge der Umsetzung von Vorgaben der Schuladministration und auf Grund der nahezu durchgĂ€ngigen Besetzung der Schulleiterstellen mit NS-PĂ€dagogen spielten die höheren Schulen eine wichtige Rolle bei der Erfassung der HJ-Mitglieder sowie bei Sanktionen und Zwangsmaßnahmen gegenĂŒber Unangepassten und HJ-Dienstverweigerern.cite-ref-56[56]

Eine eigene kirchliche Jugendarbeit, die ĂŒber die religiöse Unterweisung hinausging, wurde von der HJ ebenso abgelehnt und bekĂ€mpft wie die Arbeit konfessioneller JugendverbĂ€nde. Die UnterdrĂŒckungsmaßnahmen gingen mit hĂ€ufigeren Polemiken in Zeitungen und Zeitschriften der HJ gegen den „politischen Konfessionalismus“ einher. Im Bereich der legalen Jugendarbeit wurden die Kirchen auf diese Weise tatsĂ€chlich ausgeschaltet.cite-ref-57[57]

Die konzentrierteste Form der elternunabhĂ€ngigen und weitestgehend auch schulunabhĂ€ngigen erzieherischen Einflussnahme auf den HJ-Nachwuchs stellten die wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs eingerichteten Kinderlandverschickungslager (KLV) dar. Denn die anfĂ€nglich noch als Lagerleiter fungierenden Lehrer der aus bombengefĂ€hrdeten Gebieten evakuierten Klassen wurden im Zuge des systematischen Ausbaus der KLV dem HJ-FĂŒhrungsapparat untergeordnet, den „KLV-StandortfĂŒhrern“ oder „HauptlagermannschaftsfĂŒhrern“, die ihrerseits den GebietsfĂŒhrungen der HJ unterstanden.cite-ref-58[58]

Die in der Zeit bis 1933 noch vorhandenen selbstĂ€ndigen Gestaltungsmöglichkeiten der HJ-FĂŒhrer vor Ort gingen zunehmend durch die Übernahme hoheitlicher Funktionen nicht nur bei der Kinderlandverschickung, sondern auch im HJ-Streifendienst, HJ-Landdienst und beim Reichsberufswettkampf verloren. Die HJ-Karriere wurde zur wesentlichen Grundlage fĂŒr die spĂ€tere Übernahme höherer Funktionen beispielsweise in der NSDAP, in der SS oder auch im Reichsarbeitsdienst.cite-ref-59[59] Außerdem spielte die HJ auch fĂŒr die allgemeine Berufsnachwuchslenkung zwischen 1938 und 1945 eine immer stĂ€rkere Rolle. So wurden die von der HJ erstellten Beurteilungskarten fĂŒr die SchulabgĂ€nger zur Grundlage von Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung der ArbeitsĂ€mter, die ĂŒber eigene HJ-Sachbearbeiter verfĂŒgten. Auch zu JugendĂ€mtern und Gerichten unterhielt die HJ enge Beziehungen. StraftĂ€ter aus den Reihen der HJ mussten gemĂ€ĂŸ Erlass des Justizministeriums den HJ-Verantwortlichen verpflichtend gemeldet werden, sodass es zu parallel laufenden HJ-Disziplinarverfahren kam.cite-ref-60[60]

Die HJ im Zweiten Weltkrieg

Mit dem Überfall des nationalsozialistischen Deutschen Reiches auf Polen im September 1939 wurde die HJ mit eben der Situation konfrontiert, fĂŒr die sie ideologisch und praktisch geschult worden war. Allein 314 zum MilitĂ€r einberufene Vollzeit-HJ-FĂŒhrer fielen diesem ersten Feldzug zum Opfer.cite-ref-61[61] Diese und die darauffolgenden Kriegsverluste wurden in der HJ aber als Erscheinungsformen des propagierten Heldentums vermittelt: „Die Schrecken des Krieges störten uns Knaben nicht, sie zogen uns an. Daß unsere VĂ€ter einberufen wurden, schien nur recht und billig. Und der ‚Heldentod‘ gehörte dazu. Viele der Lieder, die wir in der Schule und spĂ€ter in der Hitlerjugend lernten, handelten von der Ehre, fĂŒrs Vaterland zu sterben: Die Fahnen wehten ins Morgenrot und leuchteten zum frĂŒhen Tod, heilig Vaterland war in Gefahren, mochten wir sterben, Deutschland stĂŒrbe nicht, und fern bei Narvik lag ein kĂŒhles Grab.“cite-ref-62[62]

In den besetzten Gebieten wurden zudem an der Hitlerjugend orientierte Jugendorganisationen gegrĂŒndet, wie etwa das Weißruthenische Jugendwerk.

Einsatz in der „Heimat“

Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges ordnete Schirach an, dass „alle Arbeit allein der KriegfĂŒhrung zu dienen“ habe. Mit dem Einzug aller wehrfĂ€higen MĂ€nner verlor auch die HJ viele LeitungskrĂ€fte. Die nachrĂŒckenden HJ-FĂŒhrer waren oft nicht Ă€lter als ihre Untergebenen. Damit geriet die hierarchische Gliederung und Disziplin unter den ĂŒbrigen VerbĂ€nden in eine Krise. Darauf reagierte das NS-Regime am 9. Mai 1940 mit einer „Polizeiverordnung“ „Zum Schutz der Jugend“, die die Bestimmungen und Vorschriften zur HJ vermehrte und verschĂ€rfte. Auch der HJ-Streifendienst sollte polizeiliche Aufgaben ĂŒbernehmen. Unter dem Etikett der „SelbstfĂŒhrung“ wurden noch bestehende Einrichtungen fĂŒr die Nachwuchssicherung aufgelöst.cite-ref-zentner-gro-es-lexikon-264f-6-1[6]

Die EinfĂŒhrung der Dienstpflicht verĂ€nderte die Aufgaben von HJ-Jugendlichen zunĂ€chst kaum. Sie ersetzten in den ersten Kriegsjahren vor allem die ArbeitskrĂ€fte von zum Wehrdienst eingezogenen MĂ€nnern und leisteten beispielsweise ErnteeinsĂ€tze, Sammelaktionen, Boten- und Kurierdienste, halfen bei der Postzustellung, beim Roten Kreuz und bei Behörden. Jungen blieben bis zum 16. Lebensjahr, MĂ€dchen bis zum 18. Lebensjahr von Dienstverpflichtungen an auswĂ€rtigen Orten befreit und behielten Urlaubsrecht.cite-ref-63[63]

Seit 1940 stieg die Zahl alliierter Bombenangriffe auf deutsche StĂ€dte. Nun wurden Angehörige der HJ verstĂ€rkt mit Aufgaben des Luftschutzes betraut. Schon 15-jĂ€hrige HJ-FĂŒhrer wurden auch als FĂŒhrungskrĂ€fte bei der Kinderlandverschickung (KLV) verpflichtet. Sie leiteten dort zusammen mit einem Lehrer Lager fĂŒr Kinder und Jugendliche auf dem Land und waren dabei fĂŒr die unterrichtsfreie Zeit zustĂ€ndig.

Einsatz in der Kriegsendphase

In „WehrertĂŒchtigungslagern“ wurden etwa 20.000 Jugendliche als Freiwillige fĂŒr den „Endsieg“ mobilisiert. 1943 scheiterten Versuche der ReichsjugendfĂŒhrung, die DienstablĂ€ufe der als Flakhelfer dienstverpflichteten SchĂŒler nach dem Vorbild des HJ-Dienstes zu gestalten; die Flakhelfer blieben aber formal Mitglieder der HJ, dies war durch den Zusatz in der amtlichen Bezeichnung „Luftwaffenhelfer (HJ)“ und durch die als Teil der Uniform vorgeschriebene HJ-Armbinde erkennbar. Mit der Zunahme der Tagesangriffe der Alliierten in der Endphase des Krieges stiegen auch die Verluste der Flakhelfer, genaue Zahlen sind aber nicht bekannt.cite-ref-64[64] 1943 wurden nach einer Idee von ReichsjugendfĂŒhrer Axmann, Schirachs Nachfolger, Eliteeinheiten von 16- bis 18-jĂ€hrigen Hitlerjungen aufgestellt: so im Juli 1943 eine Panzergrenadierdivision mit dem Namen „Hitlerjugend“, die unter SS-BrigadefĂŒhrer Kurt Meyer im Oktober 1943 in die 12. SS-Panzer-Division „Hitlerjugend“ ĂŒberfĂŒhrt wurde.cite-ref-zentner-gro-es-lexikon-264f-6-2[6] Sie bestand aus mangelhaft ausgebildeten und unzureichend bewaffneten Jugendlichen und erlitt im Sommer 1944 in der Normandie große Verluste. Die wenigen Überlebenden ergaben sich im Mai 1945 den US-StreitkrĂ€ften.cite-ref-65[65]

Im September 1944 wurde der Volkssturm eingerichtet. Hier leisteten sechzehnjĂ€hrige HJ-Jungen neben nicht der Wehrmacht angehörenden MĂ€nnern von bis zu 60 Jahren Kriegsdienst. Ausbildung und AusrĂŒstung waren zumeist unzureichend. Der Volkssturm nahm besonders an der Ostfront an Gefechten teil und erlitt hohe Verluste.cite-ref-66[66]

HJ-Angehörige wurden schließlich auch fĂŒr die Organisation Werwolf angeworben, die aber keine große AktivitĂ€t mehr entfaltete. Die noch nach der Kapitulation erfolgte Exekution einer als Spione verurteilten Gruppe, darunter des sechzehnjĂ€hrigen Heinz Petry am 1. Juni 1945, sorgte international fĂŒr Aufsehen.

Forschungstendenzen

Mit der „VergangenheitsbewĂ€ltigung“ der NS-Zeit wurde auch die Aufarbeitung des Themas Hitler-Jugend im Nachkriegsdeutschland erst nach Jahrzehnten begonnen. Bis in die 1960er Jahre hinein gab es kaum mehr als die Erlebnisberichte Betroffener.cite-ref-67[67] In den Akten und Aufzeichnungen aus den ersten Nachkriegsjahren wurde eine schuldhafte Mitverantwortung fĂŒr NS-Verbrechen laut Michael H. Kater nur sehr selten eingestanden. Vor allem junge NS-Offiziere wiesen das Re-education-Programm zurĂŒck, mit dem etwa die britische Siegermacht in ihrer Besatzungszone und ihren Kriegsgefangenenlagern eine demokratische Kultur unter den Deutschen wiederherstellen wollte. Wer sich mit ihnen kooperationswillig zeigte, wurde als „Nestbeschmutzer“ diffamiert.cite-ref-68[68]

Im Zuge der Studentenbewegung setzte sich die bundesdeutsche Öffentlichkeit seit etwa 1965 intensiver mit der NS-Vergangenheit und ihren Folgen auseinander. Dazu trugen auch NS-Kenntnisdefizite bei SchĂŒlern, fremdenfeindliche oder antisemitische Haltungen, hĂ€ufigeres Auftreten rechtsextremer Jugendgruppen sowie eine latente Demokratiefeindlichkeit in Teilen der Bevölkerung bei.cite-ref-69[69] Nun wurden die sozial- und tiefenpsychologischen Bedingungen und autoritĂ€ren Grundhaltungen stĂ€rker reflektiert, die Aufstieg und Herrschaft der NSDAP, vor allem die Massenverbrechen der NS-Zeit, ermöglicht und begleitet hatten. Dabei erforschten die Sozialwissenschaften nicht mehr vorrangig die Aktionen der NS- und HJ-FĂŒhrung, sondern den Bevölkerungsalltag der NS-Zeit „von unten“. FĂŒr Focke/Reimer galt es zu zeigen, „wie die Nazis die Jugendlichen in ihre Organisationen preßten, ihre Freizeit praktisch abschafften und sie mit ihrer Ideologie vollstopften.“cite-ref-70[70]

Eine zweite Welle von Erlebnisberichten und Memoiren ehemaliger HJ-Mitglieder fand nun Aufnahme. Sie vermittelten ein vielschichtigeres Bild der Lage Jugendlicher wĂ€hrend der NS-Zeit und zeigten auch Formen der Anpassungsverweigerung. Kater schließt:cite-ref-71[71]

„Das traumatische Wissen um die von einer totalitĂ€ren Diktatur erzeugte Gewaltherrschaft und Intoleranz hatte diese Menschen davon abgehalten, sich zu erinnern, solange ihnen die Schande und die Katastrophe noch zu nahe gingen. Im Alter fiel es ihnen leichter, sich den Erinnerungen zu stellen und sich noch einmal vor Augen zu fĂŒhren, wo in dieser Schreckensherrschaft ihr Platz gewesen war und was sie dazu beigetragen hatten [
].“

Die neuere Forschung rĂŒckte vom Bild des monolithischen Blocks ab, das die NS-FĂŒhrung fĂŒr die damalige deutsche Jugend entworfen und erfolgreich propagiert hatte. Nach Klönne misslang die NS-Sozialisation bei vielen damaligen Jugendlichen: Jugendbanden entzogen sich dem HJ-Drill, illegale oppositionell eingestellte jugendbĂŒndische Gruppen bestanden fort.cite-ref-72[72] Mancherorts bewirkten auch angedrohte Strafen fĂŒr HJ-Dienstverweigerung nichts. So wurde im bayerischen Landkreis Landsberg Mitte 1942 festgestellt, dass seit zwei bis drei Jahren kein HJ-Dienst mehr stattgefunden hatte.cite-ref-73[73] Andererseits schien die HJ nach Klönne weitverbreitete Erwartungen der Zeit vor und um 1933 zu erfĂŒllen, besonders fĂŒr bis dahin „unterprivilegierte“ (das heißt von der Jugendbewegung kaum erfasste) Gruppen wie die Landjugend und den Großteil der weiblichen Jugend. Beiseite gerĂ€umt schienen nun „soziale AbstĂ€nde, Stadt-Land-Unterschiede oder geschlechtsgebundene Differenzen“.cite-ref-74[74]

Die langfristige Wirkung der HJ-Indoktrination auf die Betroffenen ist eher individuell als allgemein ermittelbar. Rolf Schörken weist darauf hin, dass flĂ€chendeckende „Kurse“ und „LehrplĂ€ne“ dazu erst 1936 eingefĂŒhrt wurden und ab 1939 kriegsbedingt nur noch eingeschrĂ€nkt umgesetzt werden konnten. Vielfach habe es am einzelnen HJ-FĂŒhrer gelegen, welchen Umfang die ideologische Unterweisung annahm.cite-ref-75[75] Die ab 1937 errichteten, der HJ unterstellten Adolf-Hitler-Schulen hatten 1943 nicht mehr als 2027 SchĂŒler und stagnierten bei fortschreitendem Krieg aus Geldmangel.cite-ref-76[76]

Rezeption im Film

‱ Blut und Ehre – Jugend unter Hitler. Fernsehminiserie, 1982.

Literatur

‱ Michael H. Kater: BĂŒrgerliche Jugend und Hitlerjugend in Deutschland von 1926 bis 1939. In: Archiv fĂŒr Sozialgeschichte. 1977, S. 127–174 (Volltext (pdf))
‱ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. Diederichs 1982, zahlreiche Neuauflagen.
‱ Karl-Heinz Huber: Jugend unterm Hakenkreuz. Ullstein, Frankfurt am Main u. a. 1982.
‱ Matthias von Hellfeld, Arno Klönne: Die betrogene Generation. Jugend im Faschismus. Pahl-Rugenstein, Köln 1985, ISBN 3-7609-0954-X.
‱ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Juventa-Verlag, Materialien zur historischen Jugendforschung, Weinheim u. a. 1993, ISBN 3-7799-1123-X.
‱ Heinz Schreckenberg: Erziehung, Lebenswelt und Kriegseinsatz der deutschen Jugend unter Hitler. Anmerkungen zur Literatur. Lit Verlag, MĂŒnster 2001, ISBN 3-8258-4433-1. (eingeschrĂ€nkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
‱ Michael Buddrus: Totale Erziehung fĂŒr den totalen Krieg. Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik. 2 Teile. Saur-Verlag, MĂŒnchen 2003 (= Texte und Materialien zur Zeitgeschichte, 13), ISBN 3-598-11615-2.
‱ Michael H. Kater: Hitler-Jugend. Primus Verlag, Darmstadt 2005, ISBN 978-3-89678-252-6. (engl. Originaltitel: Hitler youth. 2004 Rezension)
‱ Kathrin Kollmeier: Ordnung und Ausgrenzung. Die Disziplinarpolitik der Hitler-Jugend. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 3-525-35158-5.
‱ Alessia Ponzio: Ein totalitĂ€res Projekt des italienischen Faschismus. Die Ausbildung des FĂŒhrungsnachwuchses in der ONB und der GIL im Vergleich zur Hitlerjugend. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken. 88 (2008) 489–511. (online)
‱ AndrĂ© Postert: Die Hitlerjugend. Geschichte einer ĂŒberforderten Massenorganisation (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts fĂŒr Totalitarismusforschung. Bd. 68). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2021, ISBN 3-525-36098-3.

Erfahrungsberichte

‱ Melita Maschmann: Fazit: mein Weg in die Hitler-Jugend. Nachwort von Helga Grebing. dtv, MĂŒnchen 1979, ISBN 3-423-01427-X.
‱ GĂŒnter Lucks, Harald Stutte: Der Rote Hitlerjunge. Meine Kindheit zwischen Kommunismus und Hakenkreuz. Reinbek 2015, ISBN 978-3-499-62923-5.

Weblinks

Commons

: Hitlerjugend

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Wiktionary: Hitlerjugend

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

‱ Jugend in Deutschland 1918 bis 1945: Hitlerjugend (NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln)
‱ Web-App zur Ausstellung Jugend im Gleichschritt!? (NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln)
‱ LeMO: Die Hitler-Jugend (HJ)
‱ Literatur zur Hitlerjugend im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
‱ Gesetz ĂŒber die Hitlerjugend (RGBl. 1936 I, S. 993)
‱ Erste und Zweite DurchfĂŒhrungsverordnung zum Gesetz ĂŒber die Hitler-Jugend (RGBl. 1939 I, S. 709 ff.)

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Gesetz ĂŒber die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 (RGBl. I S. 993)
cite-note-22. ↑ § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Jugenddienstverordnung vom 25. MĂ€rz 1939 (RGBl. I S. 710)
cite-note-33. ↑ Norbert Götz. Ungleiche Geschwister: Die Konstruktion von nationalsozialistischer Volksgemeinschaft und schwedischem Volksheim. Baden-Baden: Nomos, 2001. S. 288–323
cite-note-44. ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Juventa, MĂŒnchen 1993, S. 9 ff.
cite-note-55. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. PapyRossa Verlag, Köln 2008, S. 18.
cite-note-zentner-gro-es-lexikon-264f-66. ↑ Hitlerjugend. In: Christian Zentner, Friedemann BedĂŒrftig (Hrsg.): Großes Lexikon des Dritten Reiches. SĂŒdwest Verlag, MĂŒnchen 1985, ISBN 3-517-00834-6, S. 264 f.
cite-note-77. ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Juventa-Verlag, Weinheim 1993, S. 64.
cite-note-88. ↑ Juliane Wetzel: Hitlerjunge Quex. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 514.
cite-note-99. ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Teil 4, Weinheim u. a. 1993.
cite-note-1010. ↑ Hilde Kammer, Elisabeth Bartsch (Hrsg.): Jugendlexikon Nationalsozialismus. Artikel Hitlerjugend. Rowohlt, Reinbek 1982, ISBN 3-499-16288-1, S. 91.
cite-note-1111. ↑ Zit. nach: Michael GrĂŒttner: Brandstifter und BiedermĂ€nner. Deutschland 1933–1939. Klett-Cotta, Stuttgart 2015, S. 288 f.
cite-note-1212. ↑ archive.org: Tonaufnahme (2 Minuten 22 Sekunden)
cite-note-1313. ↑ Rolf Schörken 1998, S. 203 ff.
cite-note-1414. ↑ Wilhelm Heußler: Aufbau und Aufgaben der NS-Jugendbewegung. WĂŒrzburg 1940, S. 25 f.; zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 78.
cite-note-1515. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. 1995, S. 78.
cite-note-1616. ↑ Adolf Hitler: Mein Kampf. 85.–94. Aufl. MĂŒnchen 1934, S. 454.
cite-note-1717. ↑ zitiert nach Harald Focke, Uwe Reimer: Alltag unterm Hakenkreuz. Reinbek 1979, S. 115.
cite-note-1818. ↑ Kater 2005, S. 29.
cite-note-1919. ↑ Verordnungsblatt der ReichsjugendfĂŒhrung vom 14. September 1933, Berlin 1933.
cite-note-2020. ↑ Verordnungsblatt der ReichsjugendfĂŒhrung (Hitlerjugend), II/21, Der StabsfĂŒhrer, 3. November 1934, Berlin 1934.
cite-note-ns-dokuzentrum-2121. ↑ Fahnenlieder und der nationalsozialistische Fahnenkult. NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln, Projekt „Jugend in Deutschland 1918– 1945“, abgerufen am 7. April 2025.
cite-note-2222. ↑ Die Feier der Überweisung. In: Die Spielschar. 10, WolfenbĂŒttel/Berlin 1937, S. 79 und 81.
cite-note-231. Buddrus 2003, S. 968.
cite-note-2424. ↑ Hans-Helmut Dietze: Die Rechtsgestalt der Hitler-Jugend. Berlin 1939, S. 88; zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 19.
cite-note-2525. ↑ Reichsgesetzblatt 1939, S. 709
cite-note-2626. ↑ Kathrin Kollmeier: Ordnung und Ausgrenzung. Die Disziplinarpolitik der Hitler-Jugend. Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35158-1, S. 199–200.
cite-note-2727. ↑ Kathrin Kollmeier: Ordnung und Ausgrenzung. Die Disziplinarpolitik der Hitler-Jugend. Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35158-1, S. 199.
cite-note-2828. ↑ Reichsgesetzblatt 1939, S. 710
cite-note-2929. ↑ Hitler-Jugend. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml u. a. (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, ISBN 3-608-91805-1, S. 513.
cite-note-3030. ↑ Als Beispiel fĂŒr Sanktionen gegen Verweigerer an höheren Schulen: Mitteilungen der Karl-May-Gesellschaft, Nr. 188, Juni 2016, S. 1: Interview mit Claus Roxin (ehem. Vorsitzender, Jahrgang 1931) Zitat: „Immerhin habe ich mich 
 zeitweise auch dem Jungvolk entzogen (Bis man mir die Bestrafung mit einer Nichtversetzung androhte).“
cite-note-3131. ↑ Kathrin Kollmeier: Ordnung und Ausgrenzung. Die Disziplinarpolitik der Hitler-Jugend. Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35158-1, S. 203.
cite-note-3232. ↑ AndrĂ© Postert: Freiwilligkeit und Verpflichtung – WidersprĂŒche der nationalsozialistischen Jugendorganisationen in ihrer Entwicklung. In: Totalitarismus und Demokratie - Zeitschrift fĂŒr internationale Diktatur- und Freiheitsforschung. Nr. 13, 2015, S. 185–205 (tu-dresden.de [PDF]).
cite-note-3333. ↑ Michael Buddrus: Totale Erziehung fĂŒr den totalen Krieg. Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik, Teil 1. MĂŒnchen 2003, S. 288.
cite-note-3434. ↑ Hitlerjugend. In: United States Holocaust Memorial Museum. Abgerufen am 3. Januar 2024.
cite-note-3535. ↑ Gerhard Rempel: Hitler’s Children: The Hitler Youth and the SS. Chapel Hill 2015, S. 268.
cite-note-3636. ↑ Martin Broszat, Norbert Frei (Hrsg.): Das Dritte Reich im Überblick. Chronik – Ereignisse – ZusammenhĂ€nge. MĂŒnchen 1992, ISBN 3-492-11091-6, S. 253.
cite-note-3737. ↑ Motto des Jungvolks nach Michael H. Kater: Hitler-Jugend. Darmstadt 2005, S. 30.
cite-note-3838. ↑ Karin Stoverock: Musik in der Hitler-Jugend. Organisation, Entwicklung, Kontexte. UelvesbĂŒll 2013, Band 2.
cite-note-3939. ↑ Arnd KrĂŒger: „Es gab im Grunde keine Sportstunde, die, von Gesten abgesehen, anders verlaufen wĂ€re als vor- und nachher.“ RealitĂ€t und Rezeption des nationalsozialistischen Sports. In: M. V. Schönebeck (Hrsg.): Vom Umgang des Faches MusikpĂ€dagogik mit seiner Geschichte. Blaue Eule, Essen 2001, S. 231–253 ([1] PDF).
cite-note-4040. ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Teil 4.3, Weinheim u. a. 1993.
cite-note-4141. ↑ Kater 2005, S. 56.
cite-note-4242. ↑ Michael Buddrus: Totale Erziehung fĂŒr den totalen Krieg Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik. In: Texte und Materialien zur Zeitgeschichte. Band 13. De Gruyter Saur, 2003, ISBN 3-598-11615-2, S. 1109.
cite-note-4343. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Diederichs, Köln 1982, S. 42 ff. (Stand 1939) sowie Organisationsbuch der NSDAP, hg. Reichsorganisationsleiter der NSDAP, MĂŒnchen 1936 und 5. Aufl. 1938, S. 440 f.
cite-note-4444. ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Teil 4.2, Weinheim u. a. 1993.
cite-note-4545. ↑ Werner Klose: Generation im Gleichschritt. Ein Dokumentarbericht. Stalling, Oldenburg 1964. S. 271.
cite-note-4646. ↑ Karin Stoverock: Musik in der Hitlerjugend. Organisation, Entwicklung, Kontexte. UelvesbĂŒll 2013, S. 94–99.
cite-note-4747. ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Teil 4.3, Weinheim u. a. 1993.
cite-note-4848. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. PapyRossa Verlag, Köln 2008, S. 45.
cite-note-4949. ↑ Kater 2005, S. 50.
cite-note-5050. ↑ Zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. PapyRossa Verlag, Köln 2008, S. 144 f.
cite-note-5151. ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 19.
cite-note-5252. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. PapyRossa Verlag, Köln 2008, S. 52 f.
cite-note-5353. ↑ Hans-Helmut Dietze: Die Rechtsgestalt der Hitler-Jugend. Berlin 1939, S. 199; in: Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. PapyRossa Verlag, Köln 2008, S. 53.
cite-note-5454. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. PapyRossa Verlag, Köln 2008, S. 55.
cite-note-5555. ↑ Baldur von Schirach: Die Hitler-Jugend, Idee und Gestalt. Leipzig 1934, S. 169 f.; zit. n. Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. PapyRossa Verlag, Köln 2008, S. 53 f.
cite-note-5656. ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 53 f.
cite-note-5757. ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 50.
cite-note-5858. ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 54 f.
cite-note-5959. ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 129.
cite-note-6060. ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 49.
cite-note-6161. ↑ Kater 2005, S. 153.
cite-note-6262. ↑ Karl-Heinz Janßen, zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 137.
cite-note-6363. ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Teil 5, Weinheim u. a. 1993.
cite-note-6464. ↑ Hermann Weiß: Luftwaffenhelfer. In: derselbe, Wolfgang Benz und Hermann Graml (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 575 f.
cite-note-6565. ↑ Kurt Schilde: Hitler-Jugend (HJ). In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 514.
cite-note-6666. ↑ Volker Rieß: Hitler-Jugend (HJ). In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 788.
cite-note-6767. ↑ Kurt Haß (Hrsg.): Jugend unterm Schicksal – Lebensberichte junger Deutscher. Hamburg 1950.
cite-note-6868. ↑ Kater 2005, S. 213 f., verweist u. a. auf Helmut Schmidt: Kindheit und Jugend unter Hitler. Berlin 19922, S. 203.
cite-note-6969. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Lizenzausgabe, MĂŒnchen 1995, S. 9.
cite-note-7070. ↑ Harald Focke, Uwe Reimer: Alltag unterm Hakenkreuz. Reinbek 1979, S. 9.
cite-note-7171. ↑ Kater 2005, S. 226.
cite-note-7272. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. 2008, S. 142.
cite-note-7373. ↑ Kater 2005, S. 28.
cite-note-7474. ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. 2008, S. 285 f.
cite-note-7575. ↑ Rolf Schörken: Jugend. In: Hermann Graml, Wolfgang Benz u. a. (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus. 1998, S. 203 ff.
cite-note-7676. ↑ Kater 2005, S. 46.